Schulordnung für die Heinrich – Heine – Realschule
Realschule der Stadt Hagen Sekundarstufe I Kapellenstr. 38 58099 Hagen

Die Schulordnung ergänzt das Schulgesetz. Sie nimmt Hinweise des Schulgesetzes auf und/oder führt diese näher aus. Diese Schulordnung tritt in Kraft aufgrund eines Beschlusses der Schulkonferenz vom 3. März 1994. (in der Fassung vom 23.02.2011)

A   Zusammenleben in der Schulgemeinschaft

1. Verhalte dich deinen Mitmenschen gegenüber so, wie du selbst behandelt werden möchtest. Gegenseitige Rücksichtnahmen, Toleranz, Höflichkeit und Achtung der Persönlichkeit aller Mitglieder der Schulgemeinschaft (Mitschüler, Eltern, Schulpersonal) sollten für dich zur Selbstverständlichkeit gehören. Wer sich in der Schulgemeinschaft zurecht findet, kommt auch in anderen Gemeinschaften zurecht.

2. Unser gemeinsames Ziel ist es, jedem Schüler / jeder Schülerin einen schulischen Abschluss zu ermöglichen. Vermeide jede Unterrichtsstörung. Du gefährdest nicht nur deinen Lernerfolg, sondern auch den deiner Klassenkameraden. Wenn du dennoch den Unterricht störst, kannst du mit einer zusätzlichen Aufgabe bedacht oder vor die Klassentür geschickt werden.

3. Verhältst du dich einem Lehrer oder anderen Mitschülern gegenüber respektlos, verstößt du gegen allgemeine Verhaltensnormen und die Schulordnung. Du erhältst einen Tadel. Tadel können je nach Schwere oder Häufigkeit eine Teilkonferenz nach sich ziehen und unter “Bemerkung” in geeigneter Form auf dem Zeugnis dokumentiert werden.

4. Wenn du Anweisungen von Lehrern im Unterricht oder in den Pausen nicht befolgst, schließt du dich aus der Schulgemeinschaft aus. Auch in einem solchen Fall wirst du getadelt, kannst mit zusätzlichen Aufgaben bedacht oder vom Unterricht ausgeschlossen werden.

5. Besondere gegenseitige Rücksichtnahme ist auch außerhalb des Klassenraumes erforderlich Austoben kannst du dich auf dem Schulhof in den Pausen. Denke dir aber Spiele aus, die dich und andere Schüler nicht gefährden.

B   Teilnahme am Unterricht – Aufsicht

1. Jeder Schüler ist verpflichtet, sich über Stundenplanänderungen, die auf dem Info-Bildschirm im Eingangsbereich angezeigt werden, zu informieren. Für das Lesen des Planes und die Kenntnisnahme etwaiger Änderungen ist der Schüler selbst verantwortlich.

2. Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist deine Pflicht. Wenn du erkrankst, dann sorge dafür, dass die Schule umgehend informiert wird. Ferner muss nach deiner Gesundung innerhalb einer Woche eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.

3. Bei allen anderen Gründen müssen deine Eltern vorher einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Für die Zeit vor und nach den Ferien gelten für wenige begrenzte Fälle Ausnahmeregelungen, ansonsten herrscht Teilnahmepflicht.

4. Vom Sportunterricht kannst du auf Dauer nur durch eine ärztliche Bescheinigung befreit werden (Amtsarzt).

5. Während der gesamten Unterrichtszeit und bei jeder Schulveranstaltung unterliegst du der Aufsicht der Schule und hältst dich innerhalb der markierten Bereiche auf. Das Schulgelände darf während der Pausen nicht verlassen werden. Aufsichtsmäßig nicht oder nur schwer einsehbare Bereiche – wie z.B. das Gelände jenseits des Hügelkamms, hinter den Büschen, unter der Brücke am Südeingang oder hinter den Sporthallen sind aus aufsichtsrechtlichen Gründen keine Aufenthaltsbereiche für dich.

6. Bei Regenpausen hältst du dich nur in den dafür vorgesehenen und von der Lehrerkonferenz festgelegten Bereichen auf. Die Ausgangstüren sind während der Pausen außer bei regnerischem oder besonders kaltem Wetter geschlossen zu halten.

7. Zu spät kommende Schüler können in der Regel nach Neuinstallation einer Schließanlage das Gebäude (z.B. nach 8.00 Uhr) nicht mehr betreten und müssen bis zur nächsten Stunde oder Pause warten. Spätestens 5 Minuten nach Beginn einer Pause musst du das Gebäude verlassen haben.

8. Bei späterem Unterrichtsbeginn (z.B. 2. Stunde) darf das Gebäude bei normaler Witterung nicht betreten werden. Bei starkem Regen bzw. extremer Kälte können sich Schüler nur im Eingangsbereich aufhalten. Das Treppenhaus und die Flure im Unterrichtsbereich dürfen nicht betreten werden.

9. Um Unfälle und Sachbeschädigungen zu vermeiden, ist während der Pausen z.B. das Dosentreten, das Werfen von Schneebällen usw. verboten. Ballspiele sind nur auf dem Schulhof mit Softbällen erlaubt. Während des gesamten Schuljahres gilt ein absolutes Knallkörperverbot. Der Bereich zwischen den Blumenkübeln und der Fensterfront (Verwaltungszimmer) ist kein Aufenthaltsort.

10. Damit andere Schüler bei ihrer Arbeit nicht gestört werden, kannst du vor oder nach deinem Unterricht, also während der normalen Unterrichtszeit (8.00 – 13.30 Uhr), den Schulhof nicht zum Spielen benutzen.

11. Zum Sportunterricht gehst du (Beginn 3. oder 5. Stunde) erst nach der Pause zur Turnhalle oder befolgst die dazu gegebenen Anweisungen des Sportlehrers.

12. Schüler, die sich während einer Klassenarbeit unterhalten oder unerlaubte Hilfsmittel benutzen, werden getadelt und können, je nach Schwere des Falles, von der Bewertung bei dieser Arbeit ausgeschlossen werden. In diesen Fällen wird ein Nachschreibetermin angesetzt. Grobe Täuschungen sind wie eine ungenügende Leistung zu werten.

13. Unerledigte Hausaufgaben werden vom Lehrer registriert. Sie müssen bei mehrmaliger Nichtvorlage nachmittags zu einem festgelegten Zeitpunkt nachgearbeitet werden.

14. Die verbindlichen Betriebsanweisungen für Fachräume sind zu beachten.

C   Schule als Lebens- und Wohnumfeld

1. Alle Einrichtungen der Schule – Räume, Möbel, Geräte – sind für dich da. Ihre Erhaltung, Anschaffung und Pflege kosten sehr viel Geld. Vermeide Verunreinigungen und Zerstörungen. Insbesondere das Kaugummi kauen, das Essen von ungeschälten Kernen und Nüssen und das Spucken im Schulgebäude sind absolut verboten. Abfälle gehören in Papierkörbe oder Abfallbehälter. Tritt mit deinen Schuhen nicht gegen die Wände, sie halten solchen Belastungen auf Dauer nicht stand! Achte auch auf die Sauberkeit und Reinhaltung der Toiletten. Für angerichtete Schäden durch nicht sachgemäße Nutzung oder mutwillig verursachte Verschmutzungen musst du oder müssen deine Eltern die Kosten übernehmen. Das ist in deinem späteren Leben als Erwachsener auch eine Selbstverständlichkeit!

2. Halte deine Klasse sauber. Sie ist ein Spiegelbild derjenigen, die darin “leben”! Am Unterrichtsende soll der Klassenraum aufgeräumt werden.

3. Zur Verringerung der Gefahren wurden Brandschutztüren installiert. Jeglicher Missbrauch (z.B. Betätigung des Notschalters) wird mit Ordnungsmaßnahmen – grüner Tadel und evtl. weitergehenden Maßnahmen – geahndet.

4. Eine festgelegte Zahl von Schülern einer bestimmten Klasse entfernt nach einem von der SV und den SV-Lehrern erstellten Plan am Ende der Pausen den liegengebliebenen Müll vom Schulgelände (sogen. Umweltdienst). Im Anschluss an die 2. Pause wird auch das Schulgebäude innen gesäubert.

5. Im Schulgebäude ist die Benutzung von Handys, MP3-Playern, Digitalkameras und ähnlichen Geräten verboten. Ausdrücklich untersagt ist der Mitschnitt von Unterrichtseinheiten. Es besteht für alle SchülerInnen auf dem gesamten Schulgelände ein Handy-Nutzungsverbot. Das Handy muss ausgeschaltet bleiben. In dringenden Fällen kann eine Lehrkraft um Erlaubnis gefragt werden. Über Ausnahmen entscheiden die Lehrer. Das Mitbringen von Skateboards, Rollerbrettern, Slidern, Kickboards usw. ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Wegen der Gefahr von Augenverletzungen ist das Mitbringen von Laser-Pointern untersagt. Des Weiteren ist es verboten, Waffen jeglicher Art in die Schule mitzubringen – das gilt auch für sogenannte Anscheinswaffen -!

6. Trinken ist in den NW-, Musik- und Computerräumen grundsätzlich verboten. In den übrigen Räumen darf während des Unterrichtes ein gesundes Getränk zu sich genommen werden. Gelegentliches unauffälliges Trinken ist ebenfalls erlaubt.

7. Auf dem Schulgrundstück gilt ein allgemeines Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot ! Auch wenn du schon 16 Jahre alt bist und zu Hause rauchen darfst, ist das im schulischen Bereich für Dich nicht erlaubt.

8. Die Benutzung von Deo- und Parfümsprays in der Sporthalle, im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen ist verboten.

9. Um unnötige Reibereien zu vermeiden, darfst du während deiner normalen Unterrichtszeit das Gelände der benachbarten Hauptschule nicht betreten.

10. Solltest du schulfremde Personen oder andere ungewöhnliche Dinge in den Pausen auf dem Schulgelände bemerken, melde das unverzüglich der Aufsicht.

D   Meinungsfreiheit

1. Unsere Schule wird von Schülerinnen und Schülern verschiedener Nationalitäten und Konfessionen besucht. Mitunter kannst du die Reaktion und das Verhalten deiner Mitschülerinnen und Mitschüler zunächst nicht verstehen. Das bedeutet aber nicht, dass deine Meinung unbedingt die richtige ist. Unterlasse alles, was das Empfinden deiner Mitschüler und Mitschülerinnen verletzen könnte. Du möchtest auch nicht gekränkt werden.

2. Deine Freiheit endet da, wo das Recht deines Mitmenschen anfängt. Abfälligkeiten, Beschimpfungen, Bedrohungen – erst recht körperliche Gewalt – sind in unserer Gesellschaft geächtet und können deshalb auch nicht in unserer Schulgemeinschaft geduldet werden. Mit Angst vor dem Mitschüler lebt und lernt es sich schlecht. Sei tolerant und übe Rücksichtnahme !

3. Konflikte gehören zu jeder Gemeinschaft. Lerne, mit Konflikten angemessen umzugehen. Du hast das Recht, dich zu beschweren, wenn du dich in deinen Rechten verletzt fühlst. Das muss aber nicht mitten im Unterricht sein oder in unangemessener Form geschehen. Bevor du dich beim Klassenlehrer, beim Vertrauenslehrer oder bei der Schulleitung beschwerst, versuche, den Konflikt selber friedlich zu regeln. Dabei kann dir ein Schüler deines Vertrauens helfen.

E Schule und Öffentlichkeit

Denke stets daran, dass du auch bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen (Schulwanderungen, Schulfahrten, Betriebspraktikum usw.) immer Schüler dieser Schule bist. Dein Verhalten und Benehmen in der Öffentlichkeit auch außerhalb des direkten schulischen Einflussbereiches darf keinen Anlass bieten, dem Ansehen der Heinrich- Heine-Realschule zu schaden!