FAQ zu den Hygienevorschriften zur Wiedereröffnung von Schulen

(Stand: 23.04.2020)

 

Wichtige Hinweise des RKI zur Reinigung und Desinfektion finden Sie unter folgendem Link:

Hinweise des RKI zur Desinfektion und Reinigung


Müssen die Räume in der Schule gelüftet werden? Wenn ja, wie lange?

Ein regelmäßiges Lüften der Klassenräume, möglichst ein Stoßlüften/Querlüften bei weit geöffnetem Fenster wird generell zur Verbesserung der Luftqualität empfohlen.

Dies muss unter Berücksichtigung möglicher Unfallgefahren erfolgen.

Möglich ist z.B. ein Lüften zu Beginn/Ende einer Unterrichtsstunde unter Anwesenheit des Lehrpersonals. Ein Luftaustausch muss erfolgen. Die dafür benötigte Zeit ist abhängig von den räumlichen Gegebenheiten. Werden die Räume fremdbelüftet (z.B. mit Raumlufttechnik-RLT, Klimaanlage etc.), so ist von einem ausreichenden Luftwechsel auszugehen und es sind keine weiteren Maßnahmen zu treffen.


Sind gehäufte Reinigungszyklen erforderlich?

Eine Reinigung sollte täglich nach Ende des Betriebes erfolgen.  Sofern ein Raum nur von einer Gruppe genutzt wird, sind besondere Maßnahmen nicht zu ergreifen. In anderen Fällen sind Tische und weitere Kontaktflächen eigenverantwortlich durch die Schule zu reinigen. Besonders wichtig ist eine tägliche Reinigung der Handkontaktflächen wie Türklinken, Tische, WC-Anlagen etc. Die Fußböden müssen natürlich optisch sauber sein, spielen aber bei der Erregerübertragung keine Rolle.


Müssen die Räume oder Oberflächen in der Schule desinfiziert werden?

Eine routinemäßige Flächendesinfektion in häuslichen und öffentlichen Bereichen, auch der häufigen Kontaktflächen, wird auch in der jetzigen COVID-Pandemie nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung das Verfahren der Wahl.

Eine Desinfektion ist erforderlich bei sichtbarer Verschmutzung mit potentiell infektiösem Material wie Speichel, Erbrochenem oder Stuhl. Eine Desinfektion der Schule ist vor Wiedereröffnung nicht erforderlich!


Ist Handdesinfektionsmittel in Schulen erforderlich?

Nein. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) stellt die konsequente Umsetzung des Händewaschens mit Wasser und Seife eine wirksame Maßnahme gegen die Übertragung von Krankheitserregern außerhalb von medizinischen Einrichtungen dar. Selbstverständlich sollte sein, dass alle Waschgelegenheiten mit Flüssigseife und Einmaltüchern ausgestattet sind.


Muss in jedem (Klassen)Zimmer ein Waschbecken sein?

Nein. Wenn aber Waschbecken in den (Klassen)zimmern vorhanden sind, sollten sie als Handwaschbecken genutzt und Flüssigseife und Einmal-Handtücher zur Verfügung gestellt werden. Dies fördert die Möglichkeit, das Händewaschen zu beaufsichtigen. Es sollte seitens des Lehrpersonals darauf geachtet werden, dass das Personal sowie Kinder/Schüler*innen die Hände regelmäßig nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (z.B. nach Naseputzen, vor Mahlzeiten etc.) waschen.


Muss an den Waschbecken/Sanitäranlagen warmes Wasser zur Verfügung stehen?

Nein, die Temperatur des Wassers spielt keine Rolle bei der Elimination von Viren.

 

Sind Wasser und Seife ausreichend, um damit Viren zu beseitigen?

Ja, außerhalb von Einrichtungen des Gesundheitswesens bedarf es keiner zusätzlichen Desinfektion. Händewaschen und Händedesinfektion zusammen wäre sogar schädlich für die Haut und ist deshalb nicht empfehlenswert.


Welche Handtücher sind zu benutzen?

Die Verwendung von Papier-Einmalhandtüchern ist zu empfehlen und zu bevorzugen. Alternativ können Mehrweghandtücher verwendet werden, wenn diese personalisiert sind und regelmäßig gewaschen werden. Allerdings muss dann sichergestellt werden, dass diese Handtücher tatsächlich nur personalisiert verwendet werden.


Wieviel Abstand muss beim Transport der Schüler/Kinder eingehalten werden?

Analog zur bekannten Abstandsregelung sind auch beim Transport  1,5 m einzuhalten. Ab dem 27.04.2020 gilt im Schülerverkehr Maskenpflicht.


Muss bei Risikogruppen ein anderer Abstand eingehalten werden?

Nein, der Mindestabstand schützt unabhängig von Risikogruppen.


Müssen Schüler*innen und/oder Lehrer einen Mund-Nase-Schutz (MNS) tragen?

Nein, dies ist bei Einhaltung der Abstandsregel nach jetzigem Kenntnisstand nicht erforderlich. Sollte der empfohlene Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden können, so ist das Tragen einer Maske dringend empfohlen. Bei Einhaltung der Empfehlungen (Mindestabstand, Händewaschen, Hustenetiquette etc.) ist das Übertragungsrisiko gering. Ein selbst genähter Mundschutz kann je nach persönlichem Sicherheitsempfinden getragen werden, ist aber nicht vorgeschrieben.


Müssen Lehrende/Betreuende in Förderschulen oder Kitas Schutzausrüstung tragen?

Da es sich weder um Infizierte noch um K1-Kontaktpersonen handelt, muss keine weitere Schutzausrüstung getragen werden.  Das Tragen eines selbstgenähten MNS im übrigen Umgang mit den Kindern kann erwogen werden, wenn der Abstand von 1,5m regelmäßig unterschritten wird.

Sofern es sich um schwerst mehrfach behinderte Schüler*innen handelt, die während des Unterrichts pflegerisch beaufsichtigt bzw. betreut werden, sollten die gleichen Schutzmaßnahmen wie im häuslichen Umfeld angewandt werden. Bei  Kontakt mit möglicherweise infektiösem Material, z.B. Stuhl, Erbrochenes, große Mengen Speichel, sind Einmalhandschuhe und Masken zu verwenden. Nach Ausziehen der Handschuhe müssen die Hände gewaschen werden. Es ist zu beachten, dass Schutzhandschuhe nur bei den entsprechenden Tätigkeiten angezogen werden sollten, da durch das unsachgemäße Tragen von Handschuhen eine erhebliche Kontaminationsgefahr für die Umgebung besteht!


Dürfen kranke Kinder/Betreuende/Lehrende in die Einrichtung kommen?

Kranke Kinder gehören immer nach Hause! Darauf ist in der besonderen Situation auch bei leichteren Erkältungskrankheiten ohne Fieber zu achten. Dies gilt natürlich nicht für Heuschnupfen oder ähnliche, nicht infektiöse Erkrankungen. Auch Lehrende bzw. Betreuende sollten bei Krankheitssymptomen (vor allem von Erkältungskrankheiten) zu Hause bleiben.


Weitergehende Schutzmaßnahmen

Ausgehend von den Anregungen des Schulministeriums stellt die Stadt Hagen über die oben beschriebenen Maßnahmen hinaus als erweiterte Präventionsmaßnahme soweit möglich den Schulen auch Möglichkeiten zur Handdesinfektion zur Verfügung. Zudem erhalten die Schulen in begrenzter Zahl eine Grundausstattung für den Mund-und-Nasen-Schutz, um bei einer etwaigen Nichtmöglichkeit des Einhaltens des Mindestabstands Schülerinnen und Schüler ohne eigene Maske ausstatten zu können.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

  • Hinweise zu Reinigung und Desinfektion von Oberflächen außerhalb von Gesundheitseinrichtungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (Stand 4.4.2020) www.rki.de

 

  • Rahmenhygieneplan für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Landeszentrum für Gesundheit NRW; www.schulministerium.nrw.de

 

  • Infoplakate zum Händewaschen; www.bzga.de

 

  • FAQs zu Corona-Infektionen: www.bzga.de