Stand: 18.04.2020                          Elternbrief: Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz

 

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

da am 23.04.2020 die ersten Schüler*innen wieder die Schule besuchen werden, möchten wir Sie im Folgenden über die Hinweise und Vorgaben zu Hygienemaßnahmen und zum Infektionsschutz informieren.

 

Diese Hinweise und Vorgaben hat das Schulministerium NRW am 18.04.2020 herausgegeben. Mitgewirkt haben:

  • die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)
  • der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD)
  • Die Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventionsmedizin (GHUP)

 

Der Schulträger (Stadt Hagen) ist in der Verantwortung für ausreichende Hände-Waschmöglichkeiten zu sorgen:

–  Ausreichend Seifenspender müssen vorhanden sein.

– Der Zugang zur Händedesinfektion sollte vor Eintritt in den Unterrichtsraum und gegebenenfalls zusätzlich an gut erreichbaren Plätzen im Gebäude wie z.B. auf Fluren

ermöglicht werden.

– Auf das Händeschütteln soll verzichtet werden.

– Die Hände sollten regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife über 20-30 Sekunden gewaschen werden.

– Hautverträgliche Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis können bei nicht sichtbarer

Verschmutzung alternativ benutzt werden.

 

Bei Verwendung von Desinfektionsmitteln für bestimmte, häufig von unterschiedlichen Personen berührten Flächen sollten nur geeignete Desinfektionsmittel für alle Handkontaktflächen verwendet werden.

 

Flächen, die durch Händekontakte zu einer Übertragung beitragen könnten, sollen durch eine arbeitstägliche Reinigung und in zuvor definierten Bereichen (z.B. Handkontaktflächen, gemeinsam benutzte Tastaturen, Sanitäranlagen, Türklinken und Treppenläufe) ggfls. durch eine zusätzliche Flächendesinfektion mittels Wischdesinfektion (z.B. vorgetränkte Wischtücher) gereinigt werden.

Es sollten nur geeignete Desinfektionsmittel für alle Handkontaktflächen verwendet werden.

 

Eine Maskenpflicht ist nur dann erforderlich, wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann.

Wir möchten unabhängig davon das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes empfehlen. Eigene Masken, Tücher, Schals etc. können gerne mitgebracht und genutzt werden.

 

In den Unterrichtsräumen muss zu jeder Zeit der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, das betrifft die Tisch- und Sitzordnung, den Zugang zum Raum (auch Treppenhäuser und sonstige Verkehrsflächen), den Weg zum Sitzplatz, den Belüftungsmöglichkeiten und dem Zugang zu Toiletten und Waschgelegenheiten. Die Anzahl der Personen in einem Raum ist demnach anzupassen.

Es erfolgt eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen.

 

Neben Beachten der Husten- und Nieß-Etikette, der Händehygiene und der Abstandsregeln sollten keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel etc. gemeinsam genutzt werden.

 

Symptomatisch kranke Schüler*innen oder Schüler*innen mit Vorerkrankungen sind von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen.

Zu den typischen Covid-19 Symptomen gehören:

  • Husten
  • Fieber
  • Müdigkeit
  • Atembeschwerden

 

Vorerkrankungen sind beispielsweise:

  • Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck),
  • Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale),
  • Chronische Lebererkrankungen,
  • Nierenerkrankungen,
  • Onkologische Erkrankungen,
  • Diabetis mellitus,
  • Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

 

Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte entscheiden – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schüler*innen gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.

 

Schüler*innen, die aus diesen Gründen nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, werden Lernangebote für zu Hause gemacht („Unterricht Online“).

Für Klassenarbeiten können diese Schüler*innen das Schulgebäude zu einer bestimmten Zeit einzeln oder durch einen gesonderten Eingang betreten. Die Arbeit kann in einem eigenen Raum durchgeführt werden.

 

Wir hoffen, dass wir Sie hiermit ausführlich informieren konnten und versichern Ihnen, dass wir uns bestmöglich um die Hygiene im Schulgebäude kümmern werden.

 

Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie uns gerne über die üblichen Wege kontaktieren.

 

gez.

Schulleitung

der Heinrich-Heine-Realschule